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LkSG / Einkauf

GRUNDSATZERKLÄRUNG

Die Colosseum Deutschland GmbH (nachstehend „CDD“) hat am 01.01.2024 folgende Grundsatzerklärung abgegeben:

  
CDD ist die Muttergesellschaft eines Praxisverbundes für moderne Zahnheilkunde und verbindet in ganz Deutschland Zahnarztpraxen (nachstehend „Praxen) aller Größen und Standorte in einem einzigartigen Netzwerk (nachstehend „CDD Netzwerk“). Gemeinsam gestalten wir die Zahnmedizin der Zukunft. Professionell und immer eins im Blick: den Menschen und sein Wohlergehen. CDD und das CDD Netzwerk (nachstehend „wir“) bekennen sich zu einer ethisch, ökologisch, nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. 


Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.


Um unseren Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nachzukommen, haben wir die folgenden Prozesse in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie, soweit notwendig, gegenüber unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern etabliert:


1. Verantwortlichkeiten
Wir stellen die Einhaltung der Menschenrechtsstrategie intern durch klare Strukturen und Verantwortlichkeiten sicher. Die Unternehmensleitung von CDD verantwortet die Einhaltung der Menschenrechtsstrategie auf strategischer Ebene. Ein Menschenrechtsbeauftragter betreut und überwacht alle operativen Prozesse und Maßnahmen. Der Menschenrechtsbeauftragte informiert die Geschäftsleitung von CDD mindestens jährlich über seine Arbeit.


2. Risikomanagement
Wir haben ein Risikomanagement bezüglich LkSG im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette etabliert, welches den Besonderheiten des Medizin-Sektors Rechnung trägt und einen besonderen Fokus auf den Bereich Lieferketten- und Lieferantenmanagement legt. Die Wirksamkeit aller Maßnahmen des Risikomanagements kontrollieren wir regelmäßig und anlassbezogen und nehmen gegebenenfalls Anpassungen vor. Die Geschäftsleitung von CDD wird mindestens einmal jährlich über das Risikomanagement informiert. Das Risikomanagement gliedert sich in die Unterprozesse Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Abhilfemaßnahmen, Wirksamkeitsprüfung sowie Dokumentation und Berichterstattung.


2.1 Risikoanalyse
Als Teil des Risikomanagements führen wir zur Ermittlung LkSG relevanter Risiken entlang unserer Lieferkette eine softwaregestützte, jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse durch. Für eine umfassende und tiefgreifende Analyse arbeiten wir mit einem Unternehmen zusammen, welches eine entsprechende webbasierte Plattform zur Verfügung stellt. Diese Plattform ermöglicht eine ganzheitliche Beurteilung unseres eigenen Geschäftsbereiches und unserer unmittelbaren Zulieferer in Bezug auf ESG-Thematiken auf Basis von Länder- und Branchenrisiken, Critical News Monitoring sowie einer Bewertung der Nachhaltigkeitsperformance unserer Zulieferer auf Basis von Fragebögen. Dies dient dazu menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette zu identifizieren, zu bewerten und zu priorisieren.
Identifizierten Risiken unterziehen wir im Rahmen unseres Risikomanagements einer Angemessenheitsprüfung und erhöhen unsere Ermittlungsbemühungen anlassbezogen. Bei Veränderungen oder Umstrukturierungen unserer Geschäftstätigkeit führen wir zusätzlich anlassbezogene Risikoanalysen durch.


2.2 Präventionsmaßnahmen
Für das CDD Netzwerk wurden u.a. mit der Einkaufsrichtlinie, Richtlinien implementiert, um unseren Anspruch bezüglich der nach dem LkSG geschützten Rechtsgüter im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren Geschäftspartnern zum Ausdruck zu bringen. Diese Richtlinien gelten als verbindlicher Handlungsrahmen für das tägliche Handeln unserer Beschäftigten, Zulieferer und Geschäftspartner.


Im eigenen Geschäftsbereich erfolgen als Präventionsmaßnahmen u.a. Schulungen der Beschäftigten sowie gesonderte Schulungen der Beschäftigten aus dem Bereich Einkauf hinsichtlich Einkaufspraktiken und Beschaffungsstrategien, um diese für die Relevanz der Themen zu sensibilisieren.


Tatsächlichen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken, die wir bei unseren unmittelbaren Zulieferern festgestellt haben, begegnen wir im Rahmen unseres Risikomanagements mit angemessenen Präventionsmaßnahmen. 

– Wir wenden Kriterien bei der Auswahl eines unmittelbaren Zulieferers an und berücksichtigen hierbei spezifische Umwelt- und Menschenrechtsrisiken. Wir achten auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards, solange die        Geschäftsbeziehung andauert.

– Wir verpflichten unsere unmittelbaren Zulieferer zur Einhaltung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen.

– Zur Gewährleistung der Umsetzung unserer menschenrechts- und umweltbezogenen Erwartungen, führen wir erforderlichenfalls Schulungen bei unseren unmittelbaren Zulieferern durch.

Haben wir tatsächliche Anhaltspunkte, dass bei einem mittelbaren Zulieferer Verstöße möglich sind, binden wir den Verursacher unverzüglich in unser Risikomanagement und unsere Risikoanalyse ein und entwickeln entsprechende Präventions- und Abhilfemaßnahmen.


2.3 Beschwerdeverfahren
Unabhängig von der Risikoanalyse haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Das Beschwerdeverfahren ist über folgende Wege zugänglich:

 

Per Post:            Colosseum Dental Deutschland GmbH
                             Vertraulich- LkSG-Beschwerdeverfahren
                             Windthorststr. 20
                             D-48143 Münster


Per Telefon:        +49 251 96280125
Per Mail:             lksg@colosseumdental.de


Diese Zugänge veröffentlichen wir auf der Webseite der CDD sowie Verlinkungen auf den Webseiten der einzelnen Praxen des CDD Netzwerkes. Für den Umgang mit eingehenden Hinweisen wurde eine Verfahrensanweisung erlassen. Eingehende Hinweise werden vertraulich von den hierzu zuständigen Personen geprüft und falls notwendig, werden gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen/Praxen geeignete Maßnahmen ergriffen. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von uns stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr, überprüft und weiterentwickelt.


2.4 Abhilfemaßnahmen
Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse feststellen, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir unverzüglich die folgenden Abhilfemaßnahmen:  Diese reichen von der Abstellung des verursachenden Verhaltens über Präventionsmaßnahmen durch Trainings, Audits und Interviews, z.B. über Fragebögen, bis zum Hinwirken auf angemessene Abhilfe und sind vom Lieferanten als Voraussetzung für eine weitere Zusammenarbeit umzusetzen. Wir behalten uns vor, unsere Lieferanten vertraglich zu verpflichten, bei der Aufklärung des Sachverhaltes zu unterstützen und in einem angemessenen Zeitrahmen vollumfänglich zu kooperieren.
In Abhängigkeit der Schwere der Verletzung erfolgen dementsprechend angemessene Reaktionen, von der Aufforderung zur Aufklärung, zur unverzüglichen Beseitigung der Verletzung über rechtliche Schritte bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung.


2.5 Wirksamkeitsprüfung
Mit den beschriebenen Maßnahmen stellen wir die Sorgfalt in Bezug auf das LkSG sicher. Globale Gegebenheiten und unser Geschäftsumfeld befinden sich jedoch im stetigen Wandel. Daher überprüfen wir die Wirksamkeit aller beschriebenen Maßnahmen jährlich sowie anlassbezogen und nehmen gegebenenfalls Anpassungen vor. Hierbei gehören Befragung von Beschäftigten, Audits und Verständniskontrolle nach Schulungen im eigenen Geschäftsbereich zu unseren etablierten Instrumenten. In unserer Lieferkette prüfen wir die Wirksamkeit von Maßnahmen durch kontinuierliche Analysen und ggfls. weitere Maßnahmen, wie Befragungen/Audits. 


2.6 Dokumentation & Bericht
Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend und werden einen jährlichen Bericht hierzu erstellen. Der Bericht wird auf der CDD-Website verfügbar gemacht, ebenso wie Informationen zum Beschwerdeverfahren.
Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d. h. für alle unsere Beschäftigten, als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Zudem erwarten wir von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Einhaltung unserer Prinzipien verpflichten und angemessene und wirksamen Prozesse entwickeln und verankern, um sowohl die von uns entdeckten Risiken und Verletzungen zu adressieren und zu unterbinden als auch weitere mögliche Risiken zu entdecken.